Links und Hinweise
Links sind nicht gesetzt.

Laufzeitverlängerung = Gefahrzeitverlängerung

Geplanter Atom"ausstieg"

Reaktor und Ende der Regellaufzeit

Obrigheim..........abgeschaltet
Biblis A...........?.26.02.2007
Neckarwestheim 1.....01.12.2008
Biblis B.............31.01.2009
Brunsbüttel..........09.02.2009
Isar 1...............21.03.2011
Unterweser...........06.09.2011
Philippsburg 1.......26.03.2012
Grafenrheinfeld......17.06.2014
Krümmel..............28.03.2016
Gundremmingen B......19.07.2016
Gundremmingen C......18.01.2017
Grohnde..............01.02.2017
Philippsburg 2.......18.04.2017
Brokdorf.............22.12.2018
Isar 2...............09.04.2020
Emsland..............20.06.2020
Neckarwestheim 2.....15.04.2021

Quelle: Bundesumweltministerium *)

  ohne Gewähr
"... Gleichwohl müssen wir vermeiden, umgekehrt aus lokalpolitischen Gründen eine Stilllegung der grenznahen französischen Kernkraftwerke zu fordern, während wir zugleich für Laufzeitverlängerungen bei den deutschen Anlagen kämpfen...
Mit freundlichen Grüßen
Günther H. Oettinger, ehem. Ministerpräsident
"

*) Wie die in der obigen Tabelle aufgeführten "Regellaufzeiten" berechnet, geschätzt oder gewürfelt wurden, wird vermutlich das Geheimnis der Politiker bleiben. Warten wirs ab.

 

F Fotos von Matthew Haughey www.tenyearsofmylife.com
U Unmögliche Fahrradkonstruktionen www.sidewaysbike.com
C Computerinfos lese ich täglich www.computerbild.de
K Kunst am Rad www.bikefurniture.com/x_pages1/chairmain.html

 

KLEINGEDRUCKTES zur eigenen Homepage

Müssen Sie auf Ihrer privaten Homepage Ihre Adresse angeben? Sind Sie für Inhalte verantwortlich, auf die Sie per Link hinweisen? Hier lesen Sie, wie eine rechtssichere Homepage aussieht.

Sie haben eine Homepage ins Netz gestellt, ohne Ihren Namen und Ihre Adresse auf der Seite anzugeben. Diese Daten sind die Anbieterkennzeichnung, die laut Mediendienstestaatsvertrag und Teledienstegesetz vorgeschrieben ist (www.internetrecht-rostock.de/gesetze.html). Viele Provider weisen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls auf die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung hin. Welche Angaben müssen Sie wann machen?

Wenn Sie eine Homepage mit rein privaten Inhalten ins Web stellen, können Sie auf die Anbieterkennzeichnung bzw. ein Impressum verzichten. Sobald Sie jedoch beispielsweise Werbebanner einbinden, könnte das als Geschäftstätigkeit ausgelegt werden. Dann sollten Sie diese Angaben machen.

Eine Anbieterkennung ist auf jeden Fall erforderlich, wenn Sie geschäftsmäßig einen Teledienst betreiben. Darunter fallen beispielsweise Online-Shops oder Datendienste. Die Anbieterkennung muss dann Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie eine Telefonnummer im Festnetz und eine Mail-Adresse enthalten. Eine fehlende oder falsche Anbieterkennzeichnung könnte mit einem Bußgeld bestraft werden.

Betreiben Sie auf Ihrer Homepage beispielsweise einen Weblog, gilt die Impressumspflicht für Mediendienste. In dem Fall reicht es, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift veröffentlichen.

Gehört die Homepage mehreren Personen oder einer Gruppe, beispielsweise einem Verein, müssen Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten genannt werden. Erscheinen auf der Homepage regelmäßig Beiträge ähnlich wie in einer Zeitung, muss für diese Inhalte ein Verantwortlicher mit Name und Adresse genannt werden.

Disclaimer: Verlinken und distanzieren - trotzdem haftbar

Zu den Legenden des Internets gehört es, dass Sie auf Ihrer Homepage Links unterbringen, sich aber durch einen Hinweis von den Inhalten dieser Seiten distanzieren können. Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12.05.1998 (Aktenzeichen 312 O 85/98) festgestellt, dass eine solche Distanzierung nicht ausreicht.

Ein Homepage-Betreiber hatte durch einen Link auf eine Seite mit beleidigenden Inhalten hingewiesen, sich jedoch gleichzeitig vom Inhalt der Seite distanziert.

Disclaimer entlasten den Homepage-Betreiber nicht. Sie sind zwar zunächst nur für die Inhalte verantwortlich, die sie bereitstellen. Sollten sie jedoch auf rechtswidrige Inhalte verweisen und sich herausstellen, dass sie diese gekannt haben, sind sie haftbar. Wenn Sie auf Ihrer Website beispielsweise Links setzen, die sich wie eine Empfehlung lesen, sollten Sie die Inhalte dieser Sites besser öfter kontrollieren. Der Inhalt einer Site könnte sich ja nach der Verlinkung auch geändert haben.

Sie sind jedoch nicht zur Überprüfung verpflichtet. Und Sie dürfen auf andere Seiten verlinken, ohne den Betreiber dieser Seiten nach einer Genehmigung zu fragen.

Quelle: PC Welt Januar 2006

Oben genanntes gilt für Links und wer will, für Rechts gilt das entsprechend. Meine Anschrift finden Sie unter < Kontakt und Impressum. Und bitte, liebe Krümelsucher: Sollten Sie irgendwelche geschützten Materialien auf meiner Seite finden, an denen Sie die Rechte haben, setzen Sie sich zuerst mit mir statt mit einem Abmahnanwalt in Verbindung. Jegliche Abmahnungen ohne Auftrag sind absolut unerwünscht.

Hinweise zur Darstellung
Meine Seiten schreibe ich auf einem Windows Vista Rechner bei einer Bildschirmauflösung von 1280 x 960 Pixel, die Seite wird für 1024 Pixel in der Breite optimiert. Getestet habe ich die Darstellung mit Netscape ab 7.1, Microsoft IE ab 5.5, Opera ab 7.54 und natürlich mit meinem Standardbrowser Firefox ab 1.0 sowie allen neueren Versionen der erwähnten Browser. Sollte es bei Ihnen nicht so aussehen, wie ich es mir ausgedacht habe, muss es nicht unbedingt an mir liegen. Soviel dazu. Natürlich darf ich auch Fehler machen, wir sollten dann aber darüber sprechen.
 

 

 

 

Bearbeitet: 09.04.07 Heinz AT W-wie-Wilke